Ostfalen

Ostfalen, das ist ein seit dem Jahr 775 vorkommender Name des damaligen östlichen Sachsen. Das ostfälische Gebiet reicht von der Lüneburger Heide bis zum Harz und zur unteren Unstrut, im Osten bis zur Elbe und zur unteren Saale, im Westen bis über Hildesheim hinaus. Dieses Gebiet hatte zum weitaus grössten Teil zum Thüringischen Reich gehört. Nach einem erfolgreichen Feldzug der Franken - 531 Schlacht an der Unstrut - wurde das Land vornehmlich den Sachsen zur weiteren Besiedlung überlassen. So ist der Name Ostfalen (für Personen) aus der Verschmelzung der Sachsen mit den Thüringern hervorgegangen und später dann als Stammesname verwendet. Flächig bezeichnet Ostfalen im späten Mittelalter nicht ein Verwaltungsgebiet, wohl aber ein von Engern und Westfalen unterschiedenes Rechtsgebiet.

Abbildung nach Lindow, Wolfgang et al.: Niederdeutsche Grammatik. - Leer, 1998.
Als Sprachgebietskarte in: Ahlers, Rolf: Sprechlehre und Schreiblehre für ostfälisches Plattdeutsch. - Wendeburg, 2001.

Über den erstmaligen urkundlichen Nachweis des Begriffes "Ostfalen" können Sie sich in
erstmalig "Ostfalen" als PDF informieren.


Ostfalenpost

Die OSTFALENPOST - im Umfang von sechs Druckseiten im A4-Format - erschien zumeist fünf Mal im Jahr.


Ostfälisch

Das Verbreitungsgebiet der niederdeutschen / plattdeutschen Sprachen reicht von der Nordsee und Ostsee bis weit in das Binnenland hinein. Ostfälisch ist eine dieser Sprachen, das Sprachgebiet erstreckt sich heute zwischen Weser und Elbe, von der Lüneburger Heide bis Göttingen - ausgenommen ein Gebiet im Harz. Lautliche Unterschiede des Ostfälischen gibt es mitunter von Ort zu Ort, Beispiele: Käken - Kauken (= Kuchen), Hüs - Huis (= Haus). Wie es sich auch anhört, jede derartige Lautform ist ein richtiges Ostfälisch.

Niederdeutsch und Plattdeutsch, als wissenschaftlicher und als umgangssprachlicher Begriff, sind zwei Bezeichnungen für dieselbe Sprache. Plattdeutsch wird beschrieben als Sprache, in der man etwas "deutlich, verständlich, frei heraus" sagt. Den frühesten Beleg für den Einsatz dieser Bezeichnung haben wir aus dem Jahre 1524, als in Delft / Niederlande ein Neues Testament in "goede platten duytsche" erschien.

Die Sprache ist das älteste Kulturgut der Menschheit. Heute ist das gesprochene oder geschriebene Wort weltweit in vielen Sprachen zu hören. Eine der wichtigsten Sprachfamilien umfasst die indogermanischen Sprachen, dessen weitere Gliederung geschieht in Sprachklassen, z.B. Germanisch, dieses ist weiter gegliedert in Ost-, Nord- und Westgermanisch als Sprachstämme. Die sprachliche Entwicklung in den Sprachstämmen verlief weitgehend ähnlich für Niederdeutsch / Plattdeutsch, Englisch / Amerikanisch, Niederländisch, Friesisch, Dänisch, Schwedisch, Norwegisch, Isländisch und Färöerisch. Gegenüber diesen Sprachen vollzog sich in der Entwicklung des heutigen Hochdeutsch - vom Althochdeutsch über Mittelhochdeutsch und Frühneuhochdeutsch - die hochdeutsche Lautverschiebung. Darin änderten sich die Konsonanten "p", "t" und "k":
p in pf, ff oder f (Beispiele: Pund - Pfund, Ape - Affe, helpen - helfen)
t in tz, z, s oder ss, ß (Beispiele: sweten - schwitzen, Toll - Zoll, dat - das, Strate - Strasse, Straße)
k in ch (Beispiel: ik - ich)

Weiterführend hier die Minimalgrammatik Ostfälisch von Christian Reineke

Die grundlegende rechtliche Sicherung der niederdeutschen / plattdeutschen Sprache - sie ist kein Dialekt (= Mundart) - besteht durch das "Gesetz zu der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats vom 5. November 1992 - vom 9. Juli 1998", die "Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zur Vorbereitung der Ratifizierung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vom 23. Januar 1998" und die "Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Verpflichtungen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen hinsichtlich Teil II der Charta vom 26. Januar 1998". - Das gesamte Gesetzeswerk ist abgedruckt im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 16. Juli 1998, Seite 1314 bis 1337.


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